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Grober Behandlungsfehler

Grober Behandlungsfehler

www.melzer-penteridis.de Ist ein grober Behandlungsfehler (hier: Hygienefehler bei intraartikulärer Injektion) festgestellt, Beweislast, wenn er geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen (BGH, Urt. v. 8.1.2008 - VI ZR 118/06). muss der Arzt beweisen, dass die Schädigung des Patienten nicht auf dem Behandlungsfehler beruht. Ein grober Behandlungsfehler führt zur Umkehr der

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