logo
Home Rat + Hilfe Urteil: Stinkende Möbel zurückgeben 

Urteil: Stinkende Möbel zurückgeben 

Urteil: Stinkende Möbel zurückgeben 

Urteil: Stinkende Möbel zurückgeben. Falls Schlafzimmermöbel auch ein Jahr

 

nach dem Kauf noch einen unangenehmen Geruch verströmen, können Verbraucher

diese zurückgeben. Dabei ist es unerheblich, ob die verwendeten Chemikalien

gesundheitsschädlich sind, wie der Deutsche Anwaltsverein erklärte. Das

gehe aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.

Im vorliegenden Fall hatten die Klägerin einem Einrichtungshaus Möbel für

rund 6.200 Euro gekauft. Monate später verströmten diese noch einen unange-

nehmen Chemikaliengeruch. (AZ: OLG Bamberg 6 U 30/09)

Anmeldung

Aktuelles

Leben ohne Handy-Empfang Weiterlesen-Link  

Termine

jeden 4. Samstag des Monats von 15.00 - 17.00 Uhr

Veranstaltungsort:

Fachkliniken NF gGmbH, Gammeltoft 10-12, 25821 Riddorf bei Bredstedt

im Speisesaal der Zentralküche

Bitte verzichten Sie während der Veranstaltungen aus Rücksicht auf die Menschen, die umweltspezifisch erkrankt sind, auf das Rauchen, Ihr Handy und jegliche Art von Duftstoffen, die außer in Parfüms auch in Kosmetik, Deo, Duschgel, Wasch- und Haarpflegemittel enthalten sind.

Hierfür vorab vielen Dank!

Beratungsgespräche durch Vereinsmitglieder in der Klinik nach tel. Vereinbarung
16.30 - 17.00 Uhr