Urteil: Stinkende Möbel zurückgeben
Urteil: Stinkende Möbel zurückgeben
Urteil: Stinkende Möbel zurückgeben. Falls Schlafzimmermöbel auch ein Jahr
nach dem Kauf noch einen unangenehmen Geruch verströmen, können Verbraucher
diese zurückgeben. Dabei ist es unerheblich, ob die verwendeten Chemikalien
gesundheitsschädlich sind, wie der Deutsche Anwaltsverein erklärte. Das
gehe aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Im vorliegenden Fall hatten die Klägerin einem Einrichtungshaus Möbel für
rund 6.200 Euro gekauft. Monate später verströmten diese noch einen unange-
nehmen Chemikaliengeruch. (AZ: OLG Bamberg 6 U 30/09)