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CFS Gerichtsbeschluss vom 01.10.2007
CFS Gerichtsbeschluss vom 01.10.2007
Chronisches Müdigkeitssyndrom: Gerichte erkennen immunologischen Behandlungsansatz an
Sozialgericht Düsseldorf | Az.: S 4 KR 144/06 ER | 01.10.2007 | Beschluss In dem Rechtsstreit Antragstellerin Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Zach, Volksgartenstraße 222a, 41065 Mönchengladbach gegen Techniker Krankenkasse - Hauptverwaltung -, vertreten durch den Vorstand, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg Antragsgegnerin hat die 4. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf am 01.10.2007 durch den Vorsitzenden, Richter am Sozialgericht Dunsche, ohne mündliche Verhandlung beschlossen: - Die Antragsgegnerin wird durch einstweilige Anordnung verpflichtet, die Kosten der immunologischen Behandlung durch Prof. D. ab Antragstellung bis zur Entscheidung in der Hauptsache
außer den Kosten für die Ozontherapie, den Kosten für apothekenpflichtige, aber nach § 34 Absatz 1 SGG nicht verordnungsfähige Arzneimittel sowie den Kosten für die Akupunkturbehandlung vorläufig zu erstatten, bzw. zu übernehmen. - Die Antragsgegnerin trägt zwei Drittel der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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